• Kirchen und Arbeitsrecht

    Streikrecht ist Grundrecht

    Rund 1.3 Millionen Menschen arbeiten bei Kirchen und ihren Wohlfahrtsverbänden. Sie sind im wahrsten Sinne des Wortes Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zweiter Klasse. Denn das Betriebsverfassungsgesetz und Tarifverträge zählen hier nicht. ver.di will das ändern und fordert eine bessere betriebliche Mitbestimmung, gleiche Standards wie im öffentlichen Dienst und Schutz durch Tarifverträge.

    Kirche und demonstrierende Menschen mit ver.di-Fahnen
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Nachrichten

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Themenwoche 2024
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Tarifverträge in kirchlichen Betrieben. Geht nicht? Geht doch!

Kugelschreiber auf Tarifvertrag
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