Vorbemerkung
In der Bundesrepublik Deutschland arbeiten etwa 1,5 Millionen Menschen in Einrichtungen der Wohlfahrtsverbände. (AWO, Caritas, Diakonie, DRK, Der Paritätische)
Über 60% der Beschäftigten arbeiten in den Unternehmen der Diakonie und Caritas. Die Finanzierung dieser Unternehmen findet weit überwiegend durch öffentliche Mittel statt.
Seit Abschaffung des Kostendeckungsprinzips und der Öffnung sozialer Arbeit für private Träger Mitte der neunziger Jahre, haben wir es in der Sozialbranche mit einem scharfen Wettbewerb zu tun, der maßgeblich über die Lohnkosten ausgetragen wird.
Die kirchlichen Träger nutzen hierbei ihren Sonderstatus und legen autonom die Verhandlungs- und Zutrittsbedingungen unter denen Lohnverhandlungen geführt werden, fest. Dabei werden viele geltende Standards des weltlichen Arbeitsrechts missachtet.
Die allgemeine krisenhafte Entwicklung der Finanzierung sozialstaatlicher Leistungen wird sich in den nächsten Jahren erheblich verschärfen. (Schuldenbremse, Fiskalpakt) Absehbar werden sich vor diesem Hintergrund weiter die Arbeits-und Entgeltbedingungen negativ entwickeln. Dies ist ein betriebswirtschaftlich, zwangsläufiger Prozess, da über 60 % der Kosten eines Sozialunternehmens Lohnkosten sind.
ver.di ruft deshalb die Arbeitgeber in den Wohlfahrtsverbänden auf, über eine gemeinsame Wettbewerbsordnung zu verhandeln um weitere Absenkungsprozesse auf betrieblicher und Unternehmensebene zu verhindern. Ziel ist ein einheitliches Branchenniveau sicherzustellen. Wir meinen deshalb, ein Tarifvertrag Soziale Dienste ist machbar!